Meldegeheimnis — Ein Geheimnis (vom Adjektiv geheim) ist eine Information oder ein Soziales Handeln, deren Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Im politischen Bereich wird dafür auch der aus dem Angelsächsischen re… … Deutsch Wikipedia
Geheim — Ein Geheimnis (vom Adjektiv geheim) ist eine Information oder ein Soziales Handeln, deren Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Im politischen Bereich wird dafür auch der aus dem Angelsächsischen re… … Deutsch Wikipedia
Geheimhaltung — Ein Geheimnis (vom Adjektiv geheim) ist eine Information oder ein Soziales Handeln, deren Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Im politischen Bereich wird dafür auch der aus dem Angelsächsischen re… … Deutsch Wikipedia
Geheimnis — Ein Geheimnis ist eine meist sensible Information, die der Personengruppe, für die sie von Interesse ist/sein könnte, nicht bekannt oder einsehbar ist. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter… … Deutsch Wikipedia
Klandestin — Ein Geheimnis (vom Adjektiv geheim) ist eine Information oder ein Soziales Handeln, deren Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Im politischen Bereich wird dafür auch der aus dem Angelsächsischen re… … Deutsch Wikipedia
Offenes Geheimnis — Ein Geheimnis (vom Adjektiv geheim) ist eine Information oder ein Soziales Handeln, deren Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Im politischen Bereich wird dafür auch der aus dem Angelsächsischen re… … Deutsch Wikipedia
Meldepflicht — Mẹl|de|pflicht 〈f. 20; unz.〉 1. Pflicht des Bürgers, sich beim Zuzug in eine Stadt zu längerem Aufenthalt od. beim Umzug in eine andere Wohnung beim Einwohnermeldeamt anzumelden 2. Pflicht des Arztes, das Auftreten bestimmter ansteckender… … Universal-Lexikon
Meldepflicht — I. Verwaltungsrecht:Gesetzlich geregelt durch das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) i.d.F. vom 19.4.2002 (BGBl I 1342) m.spät.Änd. als Rahmengesetz und landesrechtliche Vorschriften. 1. Allgemein: M. besteht beim Bezug in eine und beim Auszug aus… … Lexikon der Economics